XRechnung
Reine XML-Datei, Standard der öffentlichen Auftraggeber in Deutschland. Ohne Software für Menschen nicht lesbar – dafür maschinell eindeutig.
Seit 2025 muss jeder Betrieb E-Rechnungen empfangen können, ab 2027 beginnt die Pflicht zum Versand. Diese Seite erklärt in fünf Minuten, was gilt, was nicht – und wie Sie die Umstellung ohne Aufwand hinter sich bringen.
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Die Pflicht kommt in Stufen. Entscheidend ist der Umsatz des Vorjahres – und ob Ihr Kunde ein Unternehmen ist (B2B) oder eine Privatperson.
| Ab | Was gilt | Für wen |
|---|---|---|
| 01.01.2025 | Jeder Unternehmer muss E-Rechnungen empfangen und lesbar machen können. Ein E-Mail-Postfach allein reicht nicht – die XML-Datei muss ausgewertet und aufbewahrt werden. | alle Betriebe |
| bis 31.12.2026 | Rechnungen dürfen weiterhin als Papier oder einfaches PDF verschickt werden – mit Zustimmung des Empfängers. | alle Betriebe |
| 01.01.2027 | Versandpflicht für Rechnungen an andere Unternehmen. | Vorjahresumsatz über 800.000 € |
| 01.01.2028 | Versandpflicht für alle, auch wer bisher EDI-Verfahren nutzt. | alle Betriebe |
Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind von der Versandpflicht nicht betroffen. Wer aber für Bauträger, Hausverwaltungen, Generalunternehmer oder die öffentliche Hand arbeitet, schreibt fast nur B2B-Rechnungen – und die trifft es.
Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931. Das Finanzamt und Ihre Kunden lesen die Zahlen aus dem XML, nicht aus dem Bild.
Reine XML-Datei, Standard der öffentlichen Auftraggeber in Deutschland. Ohne Software für Menschen nicht lesbar – dafür maschinell eindeutig.
Ein PDF, in dem das XML eingebettet ist. Sieht aus wie eine normale Rechnung, ist aber zugleich E-Rechnung – der übliche Weg für Handwerks- und andere kleine Betriebe.
Aufbewahrt werden muss der Datensatz, nicht der Ausdruck. Wer nur das PDF ablegt, erfüllt die Aufbewahrungspflicht nicht.
Unverändert, jederzeit lesbar, mit Nachweis, dass nichts geändert wurde (§ 147 AO, GoBD). Das gilt für Eingangs- und Ausgangsrechnungen.
Müssen keine E-Rechnungen ausstellen – aber empfangen und aufbewahren müssen sie sie trotzdem, sobald ein Lieferant eine schickt.
Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise dürfen weiterhin ohne strukturiertes Format ausgestellt werden.
Rechnungen an Verbraucher bleiben frei in der Form. Viele Handwerker werden also zweigleisig fahren – E-Rechnung an Firmen, PDF an Privatkunden.
Eine Adresse, an der E-Rechnungen ankommen, und ein Ablauf, der die XML-Datei nicht im Postfach versauern lässt.
Die Rechnung lesbar anzeigen, sachlich prüfen, freigeben – auch wenn sie als reines XML kommt.
Acht Jahre unveränderbar, im Originalformat, mit Prüfsumme und Zugriff für Steuerberater und Betriebsprüfung.
Spätestens 2028 jede B2B-Rechnung als gültige XRechnung oder ZUGFeRD – geprüft, bevor sie rausgeht.
Eine Anwendung für kleine Betriebe, die genau diese vier Dinge erledigt – ohne Buchhaltungssoftware lernen zu müssen. Betrieben auf eigenen Servern in Deutschland, entwickelt und betreut aus Meuselwitz.
Kunden und Leistungen anlegen, Rechnung schreiben, per E-Mail versenden. Jede Rechnung wird vor dem Festschreiben gegen die amtlichen Prüfregeln validiert – ungültige Belege verlassen das Haus nicht.
XML- und ZUGFeRD-Rechnungen werden lesbar angezeigt, sachlich geprüft und mit Freigabevermerk abgelegt – auch die Lieferantenrechnung im Papierformat findet ihren Platz.
GoBD-konformes Rechnungs- und Belegarchiv: Originalformat, Prüfsummen, unveränderbar, Journal. Monats- und Jahresexport für Steuerberater und Betriebsprüfung – ohne Buchhaltungssoftware, ohne Abhängigkeit. Bei Kündigung erhalten Sie eine vollständige Archivkopie mit Offline-Ansicht – Ihre Belege bleiben Ihre Belege.
19 € pro Monat zzgl. USt je Betrieb – ein Preis für alle, keine Einrichtungsgebühr. Kündigung mit einem Monat zum Monatsende, Abrechnung per SEPA-Lastschrift. Zugang über Einladung, Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse. Kleinunternehmer-Regelung und Umsatzsteuerkategorien sind vorgesehen.
Ein Betrieb, ein Ansprechpartner: Sie sprechen mit dem, der die Software gebaut hat – nicht mit einer Hotline. Alles über BS-INVOICE →
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Jan Bonke, Meuselwitz · +49 3448 · 41·00·451 · bonke [at] bonke-systems.de
Stand: September 2026. Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine steuerliche Beratung.